DerAutozulasser GbR
Hafenstraße 1
01591 Riesa
für Dienstleistungen im Ladengeschäft und die Online-Terminbuchung
Stand: September 2026
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der DerAutozulasser GbR (nachfolgend „wir“) und ihren Kunden über Dienstleistungen rund um die Fahrzeugzulassung sowie für die Online-Terminbuchung unter termine.derautozulasser.de.
(2) Für gewerbliche Kunden mit einem gesonderten Rahmenvertrag gelten vorrangig die dort vereinbarten Bedingungen.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zustimmen.
(1) Wir erbringen Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Zulassung von Fahrzeugen. Dazu gehören insbesondere Neuzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung, Adress- und Namensänderung, Außerbetriebsetzung, die Reservierung von Wunschkennzeichen sowie die Herstellung und Ausgabe von Kennzeichenschildern.
(2) Wir stellen Anträge je nach Vorgang über die Online-Dienste der Zulassungsbehörden oder persönlich bei der Zulassungsbehörde. Welcher Weg genutzt wird, entscheiden wir nach Art des Vorgangs und den vorliegenden Unterlagen.
(3) Wir sind ein privater Dienstleister und keine Behörde. Über die Zulassung entscheidet allein die zuständige Zulassungsbehörde.
(1) Der Vertrag über eine Dienstleistung kommt im Ladengeschäft zustande, wenn wir den Auftrag des Kunden annehmen und mit der Bearbeitung beginnen.
(2) Die Online-Terminbuchung ist kostenlos und begründet noch keinen Auftrag. Sie reserviert lediglich einen Zeitpunkt für den Besuch im Ladengeschäft.
(1) Der Kunde legt alle für den Vorgang erforderlichen Unterlagen vollständig, gültig und im Original vor. Welche Unterlagen benötigt werden, teilen wir auf unserer Website, in der Terminbestätigung und im Ladengeschäft mit.
(2) Der Kunde ist für die Richtigkeit seiner Angaben verantwortlich, insbesondere für Halterdaten, die Bankverbindung für die Kfz-Steuer, die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) und den Kennzeichenwunsch.
(3) Fehlen Unterlagen oder sind Angaben unrichtig, kann der Vorgang nicht oder nur verzögert abgeschlossen werden.
(1) Wer einen Auftrag im Namen des Fahrzeughalters erteilt, legt eine schriftliche Vollmacht des Halters, dessen Ausweisdokument und ein eigenes gültiges Ausweisdokument vor.
(2) Wer ohne wirksame Vollmacht handelt, schuldet uns die Vergütung und die angefallenen Behördengebühren selbst.
(1) Es gelten die Preise der im Ladengeschäft ausliegenden Preisliste zum Zeitpunkt der Beauftragung. Die Preise sind Endpreise einschließlich Umsatzsteuer.
(2) Zusätzlich zu unserer Vergütung sind die Gebühren und Auslagen der Behörden zu zahlen. Diese berechnen wir in tatsächlicher Höhe weiter.
(3) Die Zahlung erfolgt vor Ort in bar, mit Girocard oder Kreditkarte. Die Vergütung ist spätestens bei Übergabe der Unterlagen und Kennzeichen fällig. Wir können verlangen, dass Behördengebühren vor der Antragstellung gezahlt werden.
(1) Kommt eine beauftragte Zulassung nicht zustande, weil Unterlagen fehlen oder ungültig sind, Angaben des Kunden unrichtig sind, die Versicherungsbestätigung ungültig ist, die Behörde den Antrag ablehnt oder der Kunde den Auftrag nach Beginn der Bearbeitung zurückzieht, berechnen wir eine Bearbeitungspauschale von 14,99 € einschließlich Umsatzsteuer.
(2) Bereits erbrachte Leistungen berechnen wir zusätzlich nach der Preisliste, insbesondere bereits gefertigte Kennzeichenschilder und Reservierungen von Wunschkennzeichen.
(3) Bereits angefallene Behördengebühren sind in jedem Fall zu zahlen.
(4) Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
(1) Die Terminbuchung ist kostenlos. Ein Termin wird verbindlich, sobald der Kunde ihn über den Link in der Bestätigungsmail bestätigt hat. Nicht bestätigte Termine verfallen nach Ablauf der in der E-Mail genannten Frist.
(2) Kunden mit Termin werden zum vereinbarten Zeitpunkt vorrangig vor Kunden ohne Termin bedient.
(3) Erscheint der Kunde nicht pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt, erlischt der Termin ersatzlos.
(4) Der Kunde kann seinen Termin bis 30 Minuten vor Beginn über den Link in der Bestätigungsmail absagen oder verlegen. Danach bitten wir um telefonische Absage.
(5) Wir können Termine aus wichtigem Grund absagen, etwa bei Krankheit oder einer Störung der Behördensysteme. Wir informieren den Kunden in diesem Fall per E-Mail.
(6) Die angegebene Termindauer ist ein Richtwert. Die tatsächliche Bearbeitungszeit hängt vom Vorgang, den Unterlagen und den Behördensystemen ab.
(1) Kennzeichenschilder fertigen wir nach der Zuteilung durch die Behörde und den Angaben des Kunden. Der Kunde prüft die Angaben vor der Herstellung.
(2) Beruht eine Neuanfertigung auf unrichtigen oder nachträglich geänderten Angaben des Kunden, trägt der Kunde die Kosten der Neuanfertigung.
(3) Hat ein Schild einen von uns verursachten Herstellungsfehler, fertigen wir es kostenlos neu.
(4) Reservierungen von Wunschkennzeichen unterliegen den Fristen der Behörde. Verfällt eine Reservierung, weil sie nicht rechtzeitig genutzt wird, besteht kein Anspruch auf Erstattung.
(1) Wir haften nicht für Umstände, die im Verantwortungsbereich der Zulassungsbehörden, des Kraftfahrt-Bundesamts oder der Versicherer liegen. Dazu gehören insbesondere deren Entscheidungen, Wartezeiten, Bearbeitungszeiten, Gebühren und Fehler sowie Ausfälle, Störungen und Wartezeiten ihrer Online-Systeme. Eine Zulassung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb einer bestimmten Dauer können wir nicht zusagen.
(2) Wir haften nicht für Schäden, die auf unrichtigen Angaben oder Unterlagen des Kunden beruhen.
(3) Im Übrigen haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht, haften wir begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(4) Diese Beschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nicht, soweit das Gesetz eine Haftung zwingend vorschreibt.
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in unserer Datenschutzerklärung.
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
